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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der
SPECK PUMPEN HILPOLTSTEIN Beteiligungsgesellschaft mbH
 
I. Definition, Geltungsbereich
1. Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.
2. Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Speck Pumpen Hilpoltstein Beteiligungsgesellschaft mbH (nachfolgend Speck Pumpen Hilpoltstein genannt) nicht an. Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Speck Pumpen Hilpoltstein in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführt.
3. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen oder
Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie durch Speck Pumpen Hilpoltstein
schriftlich bestätigt worden sind.

II. Angebote, Auftragsbestätigung

1. Ein Liefervertrag kommt erst zustande, wenn entweder der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung von Speck Pumpen Hilpoltstein erhalten hat oder aber die Ware von Speck Pumpen Hilpoltstein versandt wurde.
2. Die Angaben in Zeichnungen, Listen und Katalogen sowie Abbildungen und
Gewichtsangaben sind nur als annähernd zu betrachten.

III. Preise – Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise von Speck Pumpen Hilpoltstein verstehen sich als Nettopreise ab Lager ohne Verpackung. Ein Versand erfolgt, soweit in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde, stets unfrei.
2. Sofern nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, gelten die Listenpreise am Tag der Lieferung. Alle nach Vertragsschluss eintretenden Veränderungen einer fremden Währung oder deren Wechselkurs zum EURO treffen den Kunden.
3. Die von Speck Pumpen Hilpoltstein genannten Lieferzeiten verstehen sich als
Lieferzeit ab Lieferwerk in Arbeitstagen. Wird zur Fertigstellung eines Werkes die Mithilfe des Kunden benötigt, so versteht sich die von Speck Pumpen Hilpoltstein genannte Lieferzeit ab dem Datum, ab dem die benötigten Unterlagen vom Kunden bei Speck Pumpen Hilpoltstein eingegangen sind.
4. Für Zahlungsfristen gelten die in der Auftragsbestätigung angegebenen Termine und Bedingungen. Erstbestellungen unter 200,00 EURO werden nur gegen Nachnahme oder gegen Vorkasse entgegengenommen.
5. Zahlungen sind nur an Speck Pumpen Hilpoltstein oder auf deren Bankkonten zu leisten. Zahlungen an Vertreter leistet der Kunde auf eigene Gefahr. Trotz Gewährung eines Zahlungsziels wird der Kaufpreis sofort fällig, wenn der Kunde bezüglich eines anderen Postens in Verzug gerät oder wenn Umstände eintreten, die eine Gefährdung der Forderung befürchten lassen.

IV. Zahlungsverzug
Kommt der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung innerhalb des gesetzten
Zahlungsziels seiner Verpflichtung zur Zahlung nicht nach oder wird über das
Vermögen des Kunden ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, so wird sofort die gesamte Restschuld aus der Geschäftsbeziehung zuzüglich sämtlicher Nebenkosten fällig. In diesen Fällen ist Speck Pumpen Hilpoltstein berechtigt, den Rücktritt von allen noch nicht erfüllten Verträgen zu erklären und bereits gelieferte und noch nicht bezahlte Ware aus Eigentumsvorbehalt zurückzuholen sowie die Erstattung aller mit dem Rücktritt in Zusammenhang stehenden Kosten zu verlangen.

V. Eigentumsvorbehalt
1. Speck Pumpen Hilpoltstein behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
2. Der Kunde ist berechtigt, die von Speck Pumpen Hilpoltstein erhaltenen
Liefergegenstände im Rahmen des ordentlichen Geschäftsganges weiter zu
verkaufen; er tritt Speck Pumpen Hilpoltstein jedoch bereits mit wirksamer
Einbeziehung dieser Bedingungen alle Forderungen in Höhe des zwischen Speck Pumpen Hilpoltstein und dem Kunde vereinbarten Kaufpreises (einschließlich MwSt.) ab. Zur Einziehung der Forderung ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis, die Forderung ggf. selbst einzuziehen, bleibt von dieser Vereinbarung unberührt, jedoch verpflichtet sich Speck Pumpen Hilpoltstein, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß und vollständig nachkommt und sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Gerät der Kunde jedoch in Zahlungsverzug kann Speck Pumpen Hilpoltstein verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und die Namen der Drittschuldner bekannt gibt sowie alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen aushändigt und den Drittschuldnern gegenüber die Abtretung offen legt.
3. Die Verarbeitung und/oder Umbildung der von Speck Pumpen Hilpoltstein
gelieferten Gegenstände durch den Kunden wird von diesem stets für Speck
Pumpen Hilpoltstein vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen,
nicht im Eigentum von Speck Pumpen Hilpoltstein stehenden Gegenständen
verarbeitet, vermischt oder vermengt, so erwirbt Speck Pumpen Hilpoltstein das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für Speck Pumpen Hilpoltstein.
4. Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherheit
übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonstige Verfügungen
durch Dritte hat der Kunde Speck Pumpen Hilpoltstein unverzüglich von diesem
Vorgang zu benachrichtigen und ihr alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung ihrer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das Eigentum der Firma Speck Pumpen Hilpoltstein hinzuweisen.

VI. Lieferungen, Lieferzeit
1. Die Einhaltung von zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Liefer- und
Leistungsterminen setzt voraus, dass alle technischen Fragen geklärt sind sowie
sämtliche etwaig erforderlichen Unterlagen, Skizzen, Zeichnungen, Werkzeuge etc. vom Kunden übergeben wurden und Zahlungen oder sonstige Verpflichtungen seitens des Kunden bereits geklärt sind. Geschieht dies nicht, so wird die Frist zur Lieferung um die Dauer der Behinderung verlängert.
2. Lieferzeiten werden annähernd angegeben. Transportverzögerungen,
Gussausschuss, Materialmängel und höhere Gewalt entbinden Speck Pumpen
Hilpoltstein von der pünktlichen Einhaltung des Termins, auch wenn die Hindernisse im Betrieb eines Unterlieferanten eintreten. Der Kunde kann aus derartigen Gründen den Auftrag nicht kündigen oder Schadensersatzforderungen stellen.
3. Verzögert sich die Lieferung auf Veranlassung des Kunden, wird die Ware auf Gefahr und auf Kosten des Bestellers bei Speck Pumpen Hilpoltstein verwahrt. Für die Kosten der Lagerung berechnet Speck Pumpen Hilpoltstein einen Pauschalpreis in Höhe von 0,5% des Warenwertes der Lieferung pro angefangenen Monat.
4. Die Transportversicherung ist bei Lieferungen frei Bestimmungsort durch Speck Pumpen Hilpoltstein gedeckt. Bei Lieferungen ab Werk muss die Versicherung durch den Kunden eingedeckt werden. Eventuelle Transportschäden müssen bei der Annahme dem Spediteur gemeldet und von diesem bestätigt werden. Nicht sofort erkennbare Defekte – keine erkennbaren Schäden an der Verpackung – sind
5. Aufstellung (Montage) gelieferter Maschinen und Maschinenteile ist im Preis nicht enthalten, es sei denn, dies ist gegenüber dem Kunden ausdrücklich bestätigt worden.
6. Soweit Montagen vereinbart wurden, werden diese entsprechend abgerechnet. Außerdem berechnet Speck Pumpen Hilpoltstein das Kilometergeld für den Monteur, falls für die Anfahrt ein Auto benutzt wird. Nicht durch Speck Pumpen Hilpoltstein verschuldete Wartezeiten des Monteurs wird wie die Montagezeit berechnet. Überstunden und Nachtarbeit des Monteurs unterliegen einem entsprechenden Zuschlag.
7. Vom Monteur benötigtes Rüst- und Hebezeug sowie Öl, Brenn- und Schmierstoffe sind durch den Kunden auf dessen Rechnung zu beschaffen.
8. Der Gefahrenübergang ist gemäß den in der Auftragsbestätigung
niedergeschriebenen Bedingungen geregelt. Die INCO-Terms in ihrer jeweils
geltenden Fassung finden entsprechenden Eingang in die Lieferbedingungen, soweit auf diese verwiesen wird.
9. Falls keine Bedingungen auf der Auftragsbestätigung angegeben sind, erfolgt die Lieferung auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Dies gilt auch für etwaig
erforderliche Rücktransporte. Transport- und alle sonstigen Verpackungen werden nicht zurückgenommen, soweit dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart ist.

VII. Haftung für Mängel
1. Sofern ein Produkt zwischen Speck Pumpen Hilpoltstein und dem Kunden
besonders spezifiziert wurde, ist es frei von Sachmängeln, wenn anerkannte
fertigungsbedingte Toleranzen eingehalten werden. Der Kunde kann sich auf einen von ihm beabsichtigten Verwendungszweck nur dann berufen, wenn dieser ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Soweit keine anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wurde, übernimmt Speck Pumpen Hilpoltstein die Gewährleistung für die gelieferten Waren/Werke in der Weise, dass innerhalb von 6 Monaten nach Versand der Liefergegenstände alle Teile in den abgelieferten Werken unentgeltlich ausgebessert werden, sofern die Werke infolge mangelhaften Materials oder schlechter Arbeit unbrauchbar werden. Maßgeblich ist der Tag des Versandes ab Werk. Eine Haftung aus Gewährleistungsansprüchen kommt nicht in Betracht, wenn der Kunde
• an den gelieferten Gegenständen eigenmächtig Reparatureingriffe vornimmt oder bereits vorgenommen hat,
• die gelieferten Werke und Gegenstände anders verwendet als gegenüber Speck Pumpen Hilpoltstein angegeben,
• den Schaden aufgrund mangelhafter und/oder ungenügender Wartung
verursacht hat.
3. Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen – beispielsweise
Gleitringdichtungen, Spaltringe, Kugellager, Kupplungspakete, Anzeigeleuchten,
Sicherungen etc. – sind von der vorgenannten Gewährleistung ausgenommen.
4. Der Kunde verpflichtet sich, etwaig auftretende Mängel unverzüglich gegenüber Speck Pumpen Hilpoltstein anzuzeigen.
5. Ersatz für Schäden an fremden Gegenständen, Arbeitslöhne, Gewinnentgang und ähnliche Spesen kann nicht geleistet werden.
6. Im Falle eines Mangels verpflichtet sich Speck Pumpen Hilpoltstein, den Mangel in den eigenen Produktionsstätten abzustellen oder aber Ersatz zu leisten. Die defekten Teile sind auf Kosten des Kunden an Speck Pumpen Hilpoltstein zu senden.
7. Für Gewährleistungsreparaturen an fremden Orten werden die anfallenden
Transport-/Reisekosten in Rechnung gestellt.
8. Die Gewährleistung für die Beseitigung von Mängeln an den gelieferten
Gegenständen tritt außer Kraft, wenn ein Mangel nicht innerhalb von 8 Tagen nach Inbetriebsetzung der Maschine oder der gelieferten Teile angezeigt wird.
9. Modelle bzw. Maschinenteile, die an Speck Pumpen Hilpoltstein übersandt werden, werden durch Speck Pumpen Hilpoltstein auf Gefahr des Kunden verwahrt.
10. Soweit vorstehend nichts anderes geregelt ist, ist die Haftung für Mängel im Übrigen ausgeschlossen.

VIII. Prüfung
1. Die von Speck Pumpen Hilpoltstein gelieferten Pumpen werden, soweit nicht
ausdrücklich etwas anderes mit dem Kunden vereinbart ist, im Hause Speck
Pumpen Hilpoltstein anhand des Standardprüfplans auf der Basis des ISO 9906 – Klasse 2 und – soweit zutreffend – nach Anhang A1 bzw. A2 geprüft.
2. Material- und/oder Prüfzeugnisse sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, nicht im Lieferumfang enthalten.

IX. Gegenansprüche, Übertragbarkeit
1. Aufrechnungsansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Speck Pumpen Hilpoltstein anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
2. Der Kunde kann ein Recht aus den mit Speck Pumpen Hilpoltstein geschlossenen Verträgen nur mit Zustimmung von Speck Pumpen Hilpoltstein abtreten.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Sonstiges
1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist Erfüllungsort für Verträge auf Grundlage dieser Bedingungen Hilpoltstein.
2. Gerichtsstand ist das für den Geschäftssitz von Speck Pumpen Hilpoltstein örtlich zuständige Gericht. Speck Pumpen Hilpoltstein ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an jedem anderen örtlich zuständigen Gericht zu verklagen.
3. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder einzelne Teile hiervon unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen bzw. der übrige Teil der Bestimmung wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder des unwirksamen Teils der Bestimmung tritt die Bestimmung, die gesetzlich zulässig ist und dem am nächsten kommt, was Speck Pumpen Hilpoltstein im Rahmen dieser Bedingungen zu regeln beabsichtigte.
4. Sofern der Kunde seine Niederlassung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, gelten bei ausschließlicher Anwendung des deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts die zuvor genannten Regelungen.

XI. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit Speck Pumpen Hilpoltstein bekannt gemachten geschäfts- und personenbezogenen Daten in der EDV-Anlage der Speck Pumpen Hilpoltstein gespeichert und automatisch verarbeitet werden.



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